Wünschen,
Bedürfnissen und Empfindungen
stehen
!
Doch wie
soll dies in unserer deutschen ( dürfte für die meisten christlichen
Abendländer zutreffen ) Gesellschaft überhaupt möglich sein ?
Werbegesellschaften erkannten, dass durch die "Förderung" der Individualität /
des Individuums der Absatz angekurbelt werden kann. So existieren viele
Individualisten, aber keine Gemeinschaft / kein Gemeinschaftsgefühl / - Geist.
Ausdruck erfährt die Individualität / die Persönlichkeit nur mehr durch äußere
Merkmale - gemäß den allgemein anerkannten Symbolen und muss immer an die
neuesten Trends angepaßt werden - Konsum.
Konsumgesellschaft bedeutet, Kleidung nur so lange zu tragen, wie diese
trendig ist und was man möchte, zu konsumieren und dann auf der Mülldeponie zu
entsorgen.
Dieses Konsumieren schließt mittlerweile das Konsumieren von Menschen mit ein.
One night
stand als "perfektionierte" Form, nur interessiert, was man an diesem Menschen
konsumieren kann, ohne Interesse an ihm als Mensch oder seinem / ihrem Namen
etc ..... am nächsten Tag verschwindet er / sie aus dem Leben des Konsumenten.
Ebenso läuft
es mittlerweile auch bei Partnerschaften ab: Ehe ist schon lange kein
Versprechen für eine Ewigkeit mehr - wenn man / frau des Konsums des
Ehepartners "müde" ist, werden alle seine / ihre Fehler gesammelt und dieser
Partner - durch diese Sammlung begründet - entsorgt - sicherlich hat er schon seine Pflicht erfüllt und der Frau
Kinder geschenkt, so ist er vollkommen
entbehrlich
!
Der
Nürnberger Nachrichten / Der Bote vom 15.9.2003 auf S. 31
schreibt (<=Artikel gescannt):
"... bei gemeinsamer Sorge haben in 9 von 10 Fällen die Kinder auch nach 2
Jahren noch Kontakt zu Mutter und Vater. ... bei alleiniger Sorge ist in der
Hälfte der Fälle der Kontakt zu einem Elternteil verloren gegangen."
Schlupflöcher um das Kind vorzuenthalten werden von Müttern genutzt auch mit
Mißbrauchsvorwurf.
Das Bundesjustizministerium sieht Handlungsbedarf bei den "Anwälten der
Kinder" = Verfahrenspfleger/innen.
<= auch wenn
mittlerweile die Medien die Wahrheit verbreiten dürfen, ändert dies nichts an
dem Leid unserer Kinder und niemand wagt es, die Basis des Leids anzutasten:
die Legalisierung durch Richter & Jugendamt !
Es gibt in Deutschland nur 1 wirkliche Macht, die sich jedoch vollständig der
Kontrolle und der Demokratie
entzieht: Richter und Staatsanwälte. Das BVerfG
kann jedes Gesetz, welches die demokratisch gewählten Volksvertreter =
Politiker einführen möchten, verbieten. Kein Gremium untersucht die Recht- und
Gesetzmäßigkeit der Entscheidungen der Richter – gleichgültig ob Amts-,
Oberlandes- oder Bundesverfassungsgericht.
Wir
sehen daher nur 1 Lösung:
1.1. )
Macht:
alle Beamte müssen sich jährlich der Beurteilung der Bürger stellen - wenn
ihnen dabei nicht das Vertrauen ausgesprochen wird ( analog der Entlastung von
Schatzmeistern <Vereinswesen> oder AG Vorständen ), haben sie ihren
Arbeitsplatz SOFORT zu verlassen ( jährliche Mitarbeiterbeurteilung erfolgen
in Unternehmen seit Jahrzehnten ! ) - dieses schließt Richter, Staatsanwälte,
Polizei etc. mit ein.
1.2. )
"Die Macht des Beamten liegt im Nichtstun" - also Ignorieren der Anfragen der
Bürger; diese sind SOFORT von ihrem Arbeitsplatz zu entfernen und
gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen
1.3. )
Beamtentum darf nicht weiterhin einen Freischein bedeuten, dass auf diese
keine Strafverfolgung angewendet wird ( Staatsanwälte schreiben in solchen
Fällen, dass kein ausreichender Anfangsverdacht besteht )
2. ) beide Elternteile sind verantwortlich, dass die
Kinder geboren wurden und diese gemeinsame Verantwortung endet nie ! Daher
müssen beide Elternteile sich mit Hilfe eines Mediators gütlich einigen, beide
müssen gleichviel - auch finanzielle - Mittel und Zeit für ihre Kinder
aufbringen und die Bindungstoleranz muss das tragende Kriterium für jede
Entscheidung werden. D.h. die sich ergänzende Wirkung von Mutter und Vater
darf niemals unterbunden werden.
Daher
muss die Gesetzeslage -
als logische Folge des gemeinsamen Sorgerechts - wie folgt
abgeändert werden:
1. Fragen der
zwischenmenschlichen Problematik fallen NICHT mehr in die Zuständigkeit der
Gerichte
(dadurch werden Anwälte mit ihrem finanziellen Interesse am Streit und
die Verfahrensverschärfung eliminiert)
2. es wird Gesetz, dass jedes
Elternteil das Recht und die Pflicht hat, sich in identischem / gleichem
Umfang um das gemeinsame Kind zu kümmern - gleicher Anteil an Pflegezeit und
finanzieller Aufwendung: 50 : 50 Regelung
3. ein Kind darf vor einer
endgültigen Einigung sein gewohntes Lebensumfeld NICHT verlassen - dieses ist
sein Kinderzimmer in der von den Eheleuten ( Lebensgemeinschaft ) bewohnten
Wohnung; jegliche Herausnahme ist ein Akt der Gewalt und muß als
Körperverletzung / Kindesmißhandlung und als Entführung geahndet werden
- dieses gilt in besonderem Maße für die Fälle, in denen Umgangsboykott
dadurch begangen wird, indem ein Elternteil
( zumeist die Mutter ) wieder zu ihren Eltern zieht - oft hunderte von Km
weit weg vom Vater und seinem Arbeitsplatz.
4. den Eltern stehen Mediatoren
zur Seite, die ihnen helfen, ihre Pflichten in eine für sie realisierbare Form
für den zu lebenden Alltag zu bringen - eine Aufhebung ihrer identischen
Pflichten ist jedoch nie verhandeln / diskutierbar
Wir kämpfen für das, was
wir lieben: unsere (Enkel-)Kinder und ihre Zukunft !