STOP Dem internationalen Kinderraub !

STOPPED
Das Leid der Kinder, Eltern sowie Großeltern und deren menschenrechtsverletzende Ausgrenzung !

 

Die Theorie des deutschen Gesetzgebers geht davon aus, dass Richter vollkommen integer, seriös und im Sinne des Menschen entscheiden; daher sind weder Sanktionen - welche in der Realität greifen - noch Kontrollen vorgesehen, Verletzungen der Verfassung, des Grundgesetzes, der Menschenrechte oder der Kinderschutzkonvention durch Richter zu berücksichtigen oder zu ahnden.

Dadurch hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland eine Richterdiktatur (1) ausgebildet, welche vollkommen rechtsfrei und sich selbst von Recht und Gesetz gelöst, agieren.

Da Richter nur selbst wieder durch Richter verurteilt werden können, greift weder das Rechtsmittel Richterablehnung wegen Befangenheit, noch Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde.

Überlastung der OLG und interne Seilschaften zum Richterkollegen am OLG, führt in der Regel zur Bestätigung des AG Urteils, ohne dieses ernsthaft zu prüfen.

Diese in Deutschland verselbständigte Richterschaft ignoriert in seinen Entscheidungen die Verfassung, das Grundgesetzes, die Menschenrechte und die Kinderschutzkonvention !

Weder Menschlichkeit noch Menschen-/Grundrechte oder Kindeswürde werden an deutschen Gerichten ge- bzw. beachtet !

So wird einseitig Vätern und Großeltern unwahr Beeinflussung der Kinder oder Kindesentzug in diffamierender und verleumdender Weise durch deutsche Richter vorgeworfen. Dagegen werden Misshandlungen durch Mütter in der Regel nicht nur ignoriert, sondern sogar gedeckt und vom Richter selbst entschuldigt - des weiteren werden alle aufklärenden Maßnahmen unterbunden.

Wir fordern:
Ende der Diskriminierung, Diffamierung und Kriminalisierung der Väter !

Den Beginn des Einzugs der Menschlichkeit an deutschen Gerichten

mit Berücksichtigung des natürlichen Wunsches aller Kinder, möglichst gleich viel Kontakt zu

beiden Elternteilen und allen Großeltern und allen Verwandten zu haben.

Abschaffung der Richterdiktatur, indem Richter für ihr Handeln in vollem Umfang zu Verantwortung gezogen werden - insbesondere, wenn Gesetze, inkl. dem Grundgesetzes, die international anerkannten Menschenrechte und Kinderschutzkonvention missachtet werden.

Die Abschaffung der einseitige Bevorzugung eines Elternteils.
Harte Bestrafung der Ausgrenzung eines Elternteils mittels PAS, mangelnde Bindungstoleranz, Beeinflussung sowie bestrafende Maßnahmen.

 

Die Aussage der Ministerien, dass Richter unabhängig sind, ist in der immer vorgebrachten generellen / universellen Form UNWAHR !

Richtergesetz:

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§ 25 Grundsatz

Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

 

§ 26 Dienstaufsicht

(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

(2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.

(3) Behauptet der Richter, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht seine Unabhängigkeit beeinträchtige, so entscheidet auf Antrag des Richters ein Gericht nach Maßgabe dieses Gesetzes.

 

§ 38 Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

 

Siehe dazu "Das moderne Lexikon" vom Lexikon Institut Bertelsmann 1972

(1) Richterdiktatur

Diktatur [lat.]: als Staats- (Regierungs-, Herrschafts- ) Form die Zusammenfassung der polit. Gewalt in einer Hand unter Ausschaltung verfassungsrechtlicher oder gewohnheitsrechtlicher Schranken.

Die Diktatur kann durch einen einzelnen (Diktator; Führerstaat ), durch eine Familie, durch eine Gruppe ( Partei - Diktatur ), durch die Inhaber der militärischen Macht ( Militär - Diktatur ) oder eine Gesellschaftsklasse ( Klassen - Diktatur ) ausgeübt werden. Die Diktatur tritt oft in verhüllter Form auf und duldet zum Schein noch andere politische Organe neben sich, etwa ein zum Akklamationsorgan degradiertes Parlament oder ein gleichsam stillgelegte Verfassung.